Voraussetzungslose Gnade

Eine etwas verstörende Anweisung kam in der vergangenen Woche aus dem Vatikan. Darin heißt es: „Es ist nicht erlaubt, dass ein Verstorbener seine Asche in der Luft, an Land, auf See“ … verstreue. Was ist von dieser Anweisung zu halten?

Etwas Verstörendes kommt vor einigen Tagen aus dem Vatikan, rechtzeitig zu den wertvollen Gedenktagen Allerseelen (2. Nov.) und Totensonntag (20. Nov.). In einer Anweisung stellt der oberste Wächter der katholischen Lehre, der deutsche Kardinal Gerhard Müller, Folgendes fest: „Es ist nicht erlaubt, dass ein Verstorbener seine Asche in der Luft, an Land, auf See“ … verstreue. Vielmehr gehöre sie „an einen heiligen Ort wie auf einen Friedhof, eine Kirche oder an einen anderen autorisierten Andachtsort.“ Nur so sei gewährleistet, dass der Verstorbene nicht „vom Andenken ausgeschlossen, vergessen oder respektlos behandelt werde“.
Ich nehme an, dass diese Anweisung gut gemeint ist und hilfreiche Hinweise geben soll für Menschen, die sich auf ihren Tod und ihre Bestattung vorbereiten. Dennoch verstört mich etwas daran.

Mich stört die Gewissheit in diesen Worten; die Gewissheit, wo Andenken an den Verstorbenen gewährleistet ist und wo nicht. Mich stört, wie in der Weisung darüber befunden wird, wo Gnade und Andenken möglich ist und wo nicht. Mich irritiert, dass hier indirekt auch über Gott befunden wird und wo er sein Andenken walten lässt, nämlich nur an einem „autorisierten, heiligen Ort“, über den die Kirche zuvor entschieden hat. Selbst wenn es in dieser Anweisung nicht direkt ausgesprochen wird, lese ich in ihr, was schon Martin Luther störte: die Kirche befindet, wo Gnade ist und wo nicht.

Gottes Gnade kennt keine Bedingung, jedenfalls keine, die eine Kirche bestimmen könnte. Hier liegt, immer noch, ein schmerzender Unterschied zwischen der katholischen und der evangelischen Lehre. Die Kirche sollte nicht über die mögliche Gnade Gottes befinden. So sicher können Menschen nicht sein – auch geweihte Menschen nicht. Wo kommen wir hin, wenn Menschen Bedingungen für Gottes Gnade festlegen? Also Gnade auch verweigern wie bei der Gewährung oder beim Entzug von Sakramenten? Jesus schloss keinen vom Heiligen Mahl aus, soweit wir das aus der Heiligen Schrift erkennen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er Geschiedene vom Heiligen Mahl bzw. der Eucharistie ausgeschlossen hätte. Das tat er noch nicht einmal bei Judas. Ebenso bezweifle ich, dass Jesus festschreiben würde, welches „autorisierte Andachtsorte“ sind.
Zweifellos braucht jede Kirche Ordnungen, auch Gesetze. Gesetze können aber nicht die Gnade Gottes regeln oder sie verwalten. Gnade ist voraussetzungslos. Gott sagt: „Wem ich gnädig bin, dem bin ich gnädig“ (2. Mose 33,19). Dazu fragt er niemanden in den Kirchen. Vielmehr erhofft er unsere Bitten. Es gehört zu Gottes Gnade, dass wir erkennen, wie sehr wir sie brauchen. Um dann tapfer und fröhlich zu leben. In der Hoffnung auf Gottes Gnade.

(foto canadaalive.wordpress.com text fm nach buhv.de)

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