Bedeutung der Trauung
Zwei Menschen lieben sich. Sie haben gelernt, sich zu vertrauen und wollen auf Dauer zusammenbleiben – möglichst ein Leben lang.
Vorbereitung der Trauung
„Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei;
aber die Liebe ist die größte unter ihnen.“
1. Korinther 13,13
Gut vorbereitet sein und pünktlich planen
Bitte melden Sie rechtzeitig, d.h. mehrere Monate vor dem geplanten Termin den Wunsch einer kirchlichen Trauung an.
Mit dem/der Pfarrer/Pfarrerin vereinbaren Sie dann ein Vorbereitungsgespräch
Das Brautpaar kann sich auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten:
Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet? Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen? Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten? Welche Blumen wünschen wir uns in der Kirche? Das kirchliche Trauformular können Sie sich vorab von Ihrem Pfarramt zuschicken lassen und dann ausgefüllt zum T raugespräch mitbringen.
Bitte bringen Sie das Familienstammbuch zum Traugespräch mit.
Ökumenische Trauung
Das ist mein Gebot: Liebt einander, so wie ich euch geliebt habe.
Johannes 15,1,2
Ökumene – verbinden statt trennen
Heute verlangt weder die evangelische noch die katholische Seite den Konfessionswechsel eines der Ehepartner. Eine ökumenische Trauung ist formal entweder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand oder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand.
Die Trauung muss also kirchenrechtlich in einer der Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das dann die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet – auch der Ablauf der Trauung folgt den konfessionellen Traditionen. Die Trauung kann von einem oder von beiden Pastoren der Ehepartner geleitet werden.
Die Vorbereitung zur ökumenischen Trauung
In den Vorbereitungen zur Trauung muss das Brautpaar mit beiden Pastoren sprechen, und die Pastoren sollten der ökumenischen Trauung zustimmen.
Sollte die Trauung in einer evangelischen Kirche unter der Hauptverantwortung des evangelischen Geistlichen stattfinden, braucht der katholische Partner eine schriftliche Erlaubnis seines Pfarramtes (den Dispens). Sonst darf nur der katholische Geistliche die Trauung vollziehen. (Quelle: www.kirchen-abc.de)