Geschichte des Dekanates Ansbach
Die Entstehung und Entwicklung des Dekanates Ansbach
Die Entstehung und Entwicklung des Dekanates Ansbach sind geprägt vom Handeln der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach aus dem Hause Hohenzollern und der engen Verknüpfung Ansbachs mit dem Wachsen und Reifen der Bayerischen Landeskirche aus den reformatorischen Ursprüngen im heutigen Mittelfranken.
So zeichnen bereits 1525 die Stadtpfarrer Johannes Rurer und Andreas Althammer als geistliche Führer zusammen mit Markgraf Georg dem Frommen als weltlicher summus episcopus für die Einführung der Reformation in den Ansbacher Landen verantwortlich. Eine Kirchenvisitation 1528 bringt erste Klarheit und schafft deutliche Grenzen. Unter Verwendung eines Systems ähnlich dem der heutigen Pfarrsprengel erreicht das von Markgraf Georg eingesetzte Landes-Konsistorium sehr schnell eine effizient funktionierende Ordnung der geistlichen Versorgung in der Residenzstadt. Markgraf Georg Friedrich, dem Sohn Georg des Frommen, kam dann die Aufgabe zu, dies auf den Rest des Herrschaftsgebietes zu übertragen. So bewies dieser seine Fähigkeiten als Verwaltungsspezialist in der erstmaligen Entwicklung einer Landeskirche.
Mit Beschluss der Ansbacher Synode vom 26.10.1556 wurde das Markgraftum Brandenburg-Ansbach in ein kirchliches Verwaltungsnetz von zehn übergeordneten geistlichen Aufsichtsbezirken, als Dekanat oder Kapitel bezeichnet, eingeteilt. Neben den bereits bestehenden fünf Kapiteln – Crailsheim, Cadolzburg, Gunzenhausen, Wassertrüdingen und Feuchtwangen – sollten noch weitere fünf gebildet werden: Uffenheim, Kitzingen, Schwabach, Wülzburg/Weimersheim und Leutershausen. Ansbach blieb exempt. An der Spitze eines solchen Kapitels stand ein Superintendent mit dem Titel Dekan. Alle Kapitel waren dem Generalsuperintendenten (vergleichbar einem heutigen Regionalbischof) in Ansbach unterstellt. Jährlich sollten Kapitelsynoden und Dekanskonferenzen gehalten werden. Schließlich wurde 1565 auch für die Dekane eine besondere Dienstanweisung herausgegeben; Senioren und Kamerare wurden eingeführt und die Abhaltung jährlicher Visitationen in den einzelnen Kapiteln angeordnet.
Unter der Leitung des Generalkonsistoriums konnte sich diese Organisationsform für die nächsten 250 Jahre behaupten und bewähren. Erst mit dem Ende der Markgrafenzeit und dem Übergang Ansbachs zunächst an Preußen (1791/92) und bald darauf an Bayern (1806) wurden Veränderungen nötig.
Zunächst blieb in Ansbach die Kriegs- und Domänenkammer weiterhin als Konsistorium im Amte. Die Einheit der neuen bayerischen Landeskirche verkörperte einstweilen nur der Kurfürst Max I. Joseph, der am 1. Januar 1806 König wurde. Obwohl katholisch übernahm er mit voller Selbstverständlichkeit die Stelle eines Oberbischofs der evangelischen Kirche.
Die kirchliche Organisation begann am 8. September 1808 mit der Errichtung einer „Sektion der kirchlichen Gegenstände“ beim Ministerium des Innern als das „Generalkonsistorium für die Gesamtgemeinde im Reich“. Nach einer ersten Neuordnung Bayerns in schließlich vier (später acht) Kirchenkreise ging man auch an eine Einteilung der „Gesamtgemeinde“ in Dekanate. Deren Aufgaben hatte schon die Konsistorialordnung von 1809 geordnet. Ihre Organisation erfolgte am 7. Dezember 1810.
Unter Zerschlagung der geschichtlich gewachsenen Gliederung wurde eine Neueinteilung nach den gleichfalls neu geschaffenen Landgerichten vorgenommen. Der Gedanke, als Dekan einen eigenen, von seelsorgerlicher Tätigkeit freien Geistlichen zu bestellen, wurde nur in den größeren Städten, die eigene Predigerstellen besaßen, aufgenommen. Nürnberg sollte zwei Hauptprediger (Stadt + Land) bekommen, Kempten, Augsburg, Memmingen, Nördlingen, Rothenburg, Ansbach und Schweinfurt sollten je einen Hauptprediger erhalten.
Selbst gute einhundert Jahre später (1919), als die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ins Leben gerufen wurde, hielt man an der bewährten Gebietseinteilung der bestehenden Dekanate fest, die sich auch bis heute mit einigen Änderungen immer noch als sehr sinnvoll zeigt.
Holger G. Lang