Das Erkennungszeichen der Christen, der Fisch, ist mit dem (Wahl) Kreuz verbunden. Sein Rot findet sich als liturgische Farbe bei den Festen der Kirche wieder.
Die Wahlen sind ein öffentliches Ereignis. Menschen werden in unterschiedlicher Weise auf uns aufmerksam. Gespräche und neue Kontakte entstehen. Motto und Logo zeigen unsere Gemeinsamkeit als Kirche.
Link zur offiziellen Website des Kirchenvorstands Bayern
www.kirchenvorstand-bayern.de
Junge Leute in der Kirchenvorstand
http://unsere.ekhn.de/detail-unsere-home/news/handbuch-fuer-junge-kirchenvorstaende-erschienen.html
Der Kirchenvorstand zieht eine Bilanz seiner Arbeit und setzt mit seinen Grundsatzbeschlüssen den organisatorischen Rahmen. Falls gewünscht, müssen Überlegungen für einen gemeinsamen Kirchenvorstand rechtzeitig angestellt werden. Der Vertrauensausschuss konstituiert sich.
Hier spielt der Vertrauensausschuss eine wichtige Rolle. Er geht auf unterschiedliche Menschen zu, die er für ein Engagement im Kirchenvorstand gewinnen möchte und versucht Personen und ihre Gaben und anstehende Herausforderungen für die Kirchengemeinde zusammenzubringen.
Steht der Wahlvorschlag, geht es um die gezielte Öffentlichkeitsarbeit in der Kirchengemeinde und in der Region. Der Phantasie sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt. Das Amt für Gemeindedienst unterstützt Sie mit Werbematerialien und Ideen.
Wie bisher ist die Wahl am Wahltag an der Urne möglich. Neu ist, dass alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen in einem Brief per Post bekommen. Dieser Brief enthält den Wahlausweis, den Stimmzettel sowie je einen Wahl- und einen Rücksendeumschlag für eine mögliche Briefwahl. Das Beilegen des Wahlausweises und der personalisierte äußere Rücksendeumschlag sollen nichtige Briefwahlunterlagen verhindern. Zwingend notwendig ist es, dass das Pfarramt die Angaben zu den Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig im Juli 2018 über ein Online-Portal eingibt, damit der Stimmzettel erstellt und mit den Wahlunterlagen versandt werden kann.
Der neue Kirchenvorstand konstituiert sich, klärt Rahmenbedingungen und Arbeitsgrundlagen (Vorsitz, Vertrauensmann oder Vertrauensfrau, Stellvertretungen und wenn nötig die Geschäftsordnung) und wählt Dekanatsbeauftragte und Dekanatsgremien. Unterstützungsangebote für die Startphase können in Anspruch genommen werden.
November 2017
Wahlanordnung im Kirchlichen Amtsblatt (KABl)
bis 23. Februar 2018
Grundsatzbeschlüsse im Kirchenvorstand wie: gemeinsamer KV, Zahl der Mitglieder des KV, Wahlbezirk, Stimmbezirke( e), Wahl Vertrauensausschuss
bis 25. März 2018
Grundsatzbeschlüsse im Vertrauensausschuss Wahlankündigung
bis 20. Mai 2018
Vorläufiger Wahlvorschlag
11. Juni 2018
Ende Nachbenennung
17. Juni 2018
Endgültiger Wahlvorschlag
Juli 2018
Eingabe der Daten für die Erstellung des Stimmzettels im Online-Portal
September 2018
Auslegung Wahlberechtigtenverzeichnis
Oktober 2018
Einladung zur Wahl Zentraler Versand Wahlunterlagen Wahltag Bekanntgabe Gewählte
November 2018
Ende Nachberufung Bekanntgabe Gewählte, Berufene, Ersatzleute
Dezember 2018
Einführung neuer Kirchenvorstand
Folgewahlen
Dekanatssynode, Landessynode